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   OLG Karlsruhe, 09.08.2012 - 4 U 35/12   

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https://dejure.org/2012,24869
OLG Karlsruhe, 09.08.2012 - 4 U 35/12 (https://dejure.org/2012,24869)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.08.2012 - 4 U 35/12 (https://dejure.org/2012,24869)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. August 2012 - 4 U 35/12 (https://dejure.org/2012,24869)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines größeren Taxiunternehmers mit dem Begriff "Taxizentrale"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1 Nr. 1; UWG § 3
    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines größeren Taxiunternehmers mit dem Begriff "Taxizentrale"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Taxizentrale

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung mit Begriff "Taxizentrale" ist nicht unlauter bei tatsächlich gegebener marktbeherrschender Stellung des Taxiunternehmens

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz einer Irreführung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1305
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75

    Betreiben eines Unternehmens unter der Bezeichnung "Datenzentrale Nord GmbH" -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2012 - 4 U 35/12
    Das Landgericht hat den Begriff der "Taxizentrale" zutreffend in erster Linie als Hinweis auf eine gewisse Größe und Bedeutung des so bezeichneten Betriebes verstanden: Bei einer "Zentrale" handelt es sich nach herkömmlichem wie heutigem Verständnis um einen (verhältnismäßig) kapitalkräftigen Großbetrieb, der innerhalb eines größeren oder kleineren räumlichen Bereichs die Handelsbeziehungen einer bestimmten Branche ganz oder doch überwiegend zusammenfasst und als Verkehrsmittelpunkt des einschlägigen Marktes in Betracht kommt (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG , 30. Aufl. 2012, Rn. 5.44 zu § 5; BGH, GRUR 1977 503 - Datenzentrale; Urteil vom 18.01.2012, I ZR 104/10 - Neurologisch/ Vaskuläres Zentrum).

    Auch wenn es Gegenbeispiele gibt - das Landgericht hat in diesem Zusammenhang zu Recht auf das Einzelunternehmen "Taxizentrale 5000" aus W hingewiesen - dürfte mit Blick auf diese Tradition zumindest ein Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Bezeichnung unter anderem als Hinweis auf eine unternehmensübergreifende Organisation verstehen (vgl. LG Stuttgart, WRP 2011, 382; LG Frankfurt, GRUR-RR 2004, 86; BGH, GRUR 1977, 503 - Datenzentrale, [...] Rn. 12).

  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 253/97

    Tageszulassung II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2012 - 4 U 35/12
    Es soll nur eingreifen, wenn die Verletzung des Wahrheitsgebots die Funktionen des Wettbewerbs berührt (Vgl. BGH GRUR 2000, 914, 915 - Tageszulassung II, Köhler/Bornkamm a.a.O.).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZB 3/98

    Zahnpastastrang; Änderung der angemeldeten marke im Laufe des Anmeldeverfahrens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2012 - 4 U 35/12
    Ungeschriebenes Merkmal des § 5 UWG ist die geschäftliche Relevanz der Irreführung: Das Irreführungsverbot aus §§ 3, 5 UWG greift nur ein, wenn eine Angabe über Eigenschaften der angebotenen Waren oder Leistungen, über den Anlass des Angebots oder generell über die geschäftlichen Verhältnisse geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über das Angebot hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (vgl. BGH GRUR 2001, 239, 241 Last minute-Reise; Köhler/Bornkamm a.a.O. Rn, 2.169 zu § 5 m.w.N.).
  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 104/10

    Neurologisch/Vaskuläres Zentrum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2012 - 4 U 35/12
    Das Landgericht hat den Begriff der "Taxizentrale" zutreffend in erster Linie als Hinweis auf eine gewisse Größe und Bedeutung des so bezeichneten Betriebes verstanden: Bei einer "Zentrale" handelt es sich nach herkömmlichem wie heutigem Verständnis um einen (verhältnismäßig) kapitalkräftigen Großbetrieb, der innerhalb eines größeren oder kleineren räumlichen Bereichs die Handelsbeziehungen einer bestimmten Branche ganz oder doch überwiegend zusammenfasst und als Verkehrsmittelpunkt des einschlägigen Marktes in Betracht kommt (vgl. Köhler/Bornkamm, UWG , 30. Aufl. 2012, Rn. 5.44 zu § 5; BGH, GRUR 1977 503 - Datenzentrale; Urteil vom 18.01.2012, I ZR 104/10 - Neurologisch/ Vaskuläres Zentrum).
  • LG Stuttgart, 24.11.2010 - 39 O 71/10

    Irreführende Werbung eines Taxiunternehmens mit der Bezeichnung Taxi-Zentrale F.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.08.2012 - 4 U 35/12
    Auch wenn es Gegenbeispiele gibt - das Landgericht hat in diesem Zusammenhang zu Recht auf das Einzelunternehmen "Taxizentrale 5000" aus W hingewiesen - dürfte mit Blick auf diese Tradition zumindest ein Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Bezeichnung unter anderem als Hinweis auf eine unternehmensübergreifende Organisation verstehen (vgl. LG Stuttgart, WRP 2011, 382; LG Frankfurt, GRUR-RR 2004, 86; BGH, GRUR 1977, 503 - Datenzentrale, [...] Rn. 12).
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